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UBA-Hintergund HBCD Juni 2016

UBA (04/2008): Bromierte Flammschutzmittel - Schutzengel mit schlechten Eigenschaften?

EFSA-Themen: bromierte Flammschutzmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bromierte Flammschutzmittel
gemäß Chemikalien-Verbots-Verordnung (ChemVerbotsV) und POP-VO (EG) Nr. 850/2004

 

Das Bild zeigt in grell blau-weiss Elektronikbauteile, wild durcheinander gewürfelt.Die ARGUK-Umweltlabor GmbH bietet Labordienstleistungen zur Prüfung und Bewertung von bromierten Flammschutzmitteln an und unterstützt Unternehmen oder Abfallentsorgern dabei, das Vorhandensein und den Umfang dieser Stoffe in ihren Produkten zu bestimmen.

Hexabromcyclododecan (HBCD)
Seit 22. März 2016 dürfen Produkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) mit einem Gehalt von mehr als 100 mg/kg HBCD in der EU ohne Sondergenehmigung nicht mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Dies betrifft vor allem Dämmstoffe aus Polystryrol, aber auch Textilien, Matratzen, Polstermöbel etc.. Aus den Bestimmungen für HBCD im Anhang IV der POP-VO wurde mit Verordnung (EU) 2016/460 festgelegt, dass für HBCD-haltige Materialien ein Gehalt oberhalb von 1000 mg/kg ab dem 30.09.2016 zum Ausschluss vom Recycling führt (Zerstörungsgebot gemäß Art. 7 (2) der POP VO). Dies dient der Ausschleusung von POPs aus dem Wirtschaftskreislauf. Polystyrol mit einem Gehalt von mehr als 1000 mg/kg HBCD ist dadurch ab sofort als Sondermüll zu entsorgen. Über die Übergangsregelungen sowie weitere Rechtsvorschriften informiert das Hintergrundpapier der Umweltbundesamtes (UBA) (siehe rechte Spalte).

 

Die Prüfung auf weitere Bromierte Flammschutzmittel umfasst gemäß ChemVerbotsV die Stoffe:

    Pentabrom-Diphenylether [PeBDE 85, 99, 100]

    Octabromdiphenylether [OBDE 196, 197, 203]

    sowie darüber hinaus:

    Hexabrombiphenyl [HxBB] (technisches Gemisch)

    Octabrombiphenyl [OBB]

    Decabrombiphenyl [DBB]

 

Bromierte Flammschutzmittel und ihre Einsatzbereiche (Beispiele):

 
Hexabromcyclododecan Polystyrol
 
Dibromneopentylglykol Polyurethan(schäumen), Polyesterharzen und Polypropylen
 
Tetrabromphthalsäureanhydrid Polyester
 
Tetrabrombisphenol A (TBBA) Epoxyd- und Phenolharzen (Leiterplatten, elektronische Bauteile), in technischen Kunststoffen wie hoch schlagfestem Polystyrol (HIPS), Polycarbonat (PC), PBT und ABS (für Gehäuse, Spezialteile)
 
Polybromierte Biphenyle (PBB) Decabrombiphenyl z.B. in technischen Kunststoffen, vgl. auch TBBA
 
Polybromierte Diphenylether (PBDE) Deca, Okta- und Pentabromdiphenylether - ähnliche Anwendungen wie TBBA, auch in Textilien

Der in der informationstechnischen Industrie gängigste Stoff ist heute Tetrabrombisphenol A (TBBA). Er wird vielfach für Zwecke eingesetzt, für die früher PBDE oder PBB verwendet wurden. Trotzdem sind vor allem die PBDE noch auf dem Markt. Zwar gibt es einen freiwilligen Verzicht der deutschen kunststofferzeugenden Industrie, PBB und PBDE nicht mehr als Flammschutzzusätze in Kunststoffe einzusetzen. Dies sagt jedoch nichts über ausländische Kunststoffe und importierte Produkte aus.

Zusätzlich bieten wir auch die Bestimmung weiterer bromierter oder auch trisphosphatischer Flammschutzmittel sowie ähnlicher Stoffgruppen wie Polychlorierte Biphenyle (PCB), Chlorparaffine, Ugilec oder Polychlorierter Naphthaline an.

 

 

Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund ums Thema Materialprüfung

  

Dr. Wigbert Maraun, Tel. 06171 / 71817