Produktprüfung
Hersteller und Importeure
Das ARGUK-Umweltlabor bietet Herstellern und Importeuren Orientierungshilfen zur Produktüberwachung, die über die Beratung und Analyse zu den gesetzlich geforderten Produktanforderungen wie z.B. nach REACH, dem Bedarfsgegen-ständegesetz oder anderen Verordnungen wie der Chemikalien-Verbotsverordnung (Bromierte Flammschutzmittel, kurzkettige Chlorparaffine, Organo-Zinn-Verbindungen etc.) u.a. hinausgehen. So wird z.B. die Verwendung des Kunststoffzusatzes Bisphenol A nur im Rahmen eines Verbots in Babytrinkflaschen und Trinkbechern gesetzlich geregelt, die europäische Chemikalienverordnung appelliert aber direkt an Hersteller und Importeure, das Vorkommen auch in anderen Kunststoffen selbständig zu reduzieren bzw. zu überwachen. Im Rahmen der Vergabe des GS-Zeichens wird die Untersuchung z.B von PAK nach EPA und zusätzliche Einzel-PAK geregelt.
Um Ihrer ganz besonderen Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen, können Sie neben dieser und weiterer Analytik nach Anforderungen verschiedenster Labels oder Qualitätskriterien des Handels, auch unser Label und Gütesiegel "Schadstoffgeprüft nach ARGUK“ beantragen:
Das Zertifikat ARGUK-Schadstoffgeprüft
Das Zertifikat ARGUK-SCHADSTOFFGEPRÜFT in Verbindung mit dem Label ARGUK-SCHADSTOFFGEPRÜFT soll dem global-ökologisch sowie individuell-gesundheitlich interessierten Verbraucher ein nützliches Kriterium bei der Auswahl seiner Produkte sein. Diesem Gedanken folgen die Grenzwerte, die für die Zertifizierung eines Produktes einzuhalten sind.
Neben dem bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Produktes gelten unabhängig vom konkret zu prüfenden Produkt folgende allgemeine Maßgaben für eine Zertifikats-Vergabe:
- Für Prüfparameter, für die zum Zeitpunkt der Prüfung ein gesetzlicher Grenzwert existiert, gilt die Hälfte dieses gesetzlichen Grenzwertes als einzuhaltende Stoff-Konzentration.
- Für Prüfparameter, für die zum Zeitpunkt der Prüfung kein gesetzlicher Grenzwert existiert, sind Stoff-Konzentrationen einzuhalten, die hausinternen ökologischen Erwägungen sowie institutionellen Empfehlungen zur individuellen Gesundheitsvorsorge folgen.
Produktprüfung Thermopapier
Für die Produktprüfung von Thermopapier bieten wir neben der Bestimmung von Bisphenol A und S zusätzlich auch die Untersuchung von Thermopapier auf weitere Parameter wie z.B.:
- Bisphenol B
- Bisphenol C2
- Pergafast 201
- Wincon D8
- 2,4´Bis(hydroxyphenyl)sulfon sowie
- Benzyl-2-naphthylether an.
Produktprüfung sonstige
Darüber hinaus führen wir auch die Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich PCP, Formaldehyd, Chrom(VI), Nickelabgabe, Dimethylfumarat u.a. sowie weitergehende Schadstoffprüfungen z.B. auf allergisierende Dispersionsfarbstoffe, perfluorierte Tenside, primäre Amine aus Azofarbstoffen oder anderen Anforderungskatalogen durch.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen rund ums Thema Produktprüfung
Dr. Wigbert Maraun, Dr. Sonja Pfeil, Tel. 06171 / 71817